Cash für Webtexte dank VG Wort?

Als ich mich gerade ins Onlinesystem der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort eingeloggt habe, um ein paar meiner Veröffentlichungen aus 2007 zu melden, fiel mir der Hinweis auf das neue System METIS ins Auge. Zunächst etwas schmerzhaft in Form eines schrillen Logos, aber was es bewirken sollte, fand ich umso interessanter: Die Vergütung von im Internet veröffentlichten Texten. Das hätte ich der VG Wort niemals zugetraut, so fortschrittlich zu sein. Doch man soll den Tag nicht vor dem Abend loben; METIS ist nicht unbedingt nutzerfreundlich programmiert (verantwortlich: CIB Consulting).Wer noch keinen "Wahrnehmungsvertrag" mit der VG Wort abgeschlossen hat, muss diesen Antrag zunächst auf der Website ausfüllen und schriftlich einschicken. Damit erteilt man der VG Wort sozusagen den Inkassoauftrag, seine Vergütungsansprüche gegenüber den Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke geltend zu machen. So werden z.B. Autoren finanziell dafür entschädigt, dass ihre Bücher (auszugsweise) kopiert und verbreitet werden, wie dies oft an Hochschulen der Fall ist. Private Käufer von Scannern, Kopierern und Multifunktionsgeräten ärgern sich allerdings (vielfach zu Recht) über die pauschale VG-Wort-Abgabe, die im Kaufpreis enthalten ist, da sie mit den Geräten oft gar keine Bücher etc. kopieren. Da dies im Einzelfall nicht zu kontrollieren ist, hat sich die VG Wort vor dem Bundesgerichtshof mit der Pauschale durchsetzen können.Zurück zum "Meldesystem für Internettexte". Viele Wege können zum Vergütungsanspruch führen, wie diese schick-grelle Übersicht zeigt. Für private Blogautoren bieten sich zwei Wege: Unabdingbar sind jeweils der Einbau eines Zählpixels in jeden veröffentlichten Text sowie die Übermittlung des Textes an die VG Wort. Eine Tantieme wird nur ausgeschüttet, wenn ein Text eine bestimmte Anzahl von Mindestzugriffen erreicht hat. Kurios mutet allerdings an, dass die VG Wort hier noch gar keine Grenze ausgesprochen hat - lediglich vorläufig war mal die Rede von 3.000 Abrufen. Um ein Zählpixel "zu bestellen" (!) muss man in METIS eine etwas umständliche Prozedur durchlaufen, an dessen Ende man vor der Wahl steht, in welchem Format man das Pixel denn gern hätte. Ich warne hier vor der falschen Annahme, dass die Auswahl "PDF" zum Download einer zählbaren PDF-Seite führen würde. Man bekommt immer nur einen HTML-Code ausgespuckt, den man sich am besten auch als solches anzeigen lässt, um ihn bequem in eine Website einzufügen. Möchte man die Aufrufe von PDF-Dateien zählen lassen, geht dies nicht über ein Zählpixel innerhalb des PDF-Dokuments, sondern nur über eine spezielle Downloadadresse, die die VG-Wort für den Autor generiert. [Beispiellink anhand meines Berichts zu Radiocommunities]metis1.gifSind die Pixel eingebaut, zählt die VG Wort fortan alle Zugriffe auf die Texte, sofern sie aus Deutschland erfolgen und nicht durch Suchroboter à la Google. Als Autor kann man nun abwarten, bis die (unbekannte) Zahl der Mindestzugriffe erreicht wurde, und erst dann seinen Text an die VG-Wort übertragen, oder dies gleich sofort erledigen. METIS vergleicht, ob der gemeldete Text (pdf oder plain) im Blog / auf der Website des Autors mit dem eingereichten Text übereinstimmt. Dies erfolgt vollautomatisch binnen weniger Minuten. Mir unbekannt ist, ob sich nachträgliche Änderungen an Blogeinträgen negativ auf die Vergütungsansprüche auswirken können. Drei Voraussetzungen sind in jedem Fall erforderlich, um eine Tantieme zu erhalten:

  • Mindestens 1.800 Anschläge (inkl. Leerzeichen)
  • Einbau eines Zählpixels zur Überprüfung der Mindestzugriffe
  • Übertragung des Textes an die VG Wort
Da METIS noch eine Fülle von Details berücksichtigt, z.B. Mitautoren oder die Veröffentlichung eines Textes auf mehreren Websites (duplicate content!), ist das System an vielen Stellen nicht einfach zu durchschauen. Durch Ausprobieren bekommt man den Workflow aber schnell heraus und weiß irgendwann auch, was ein "aufgewertetes Vorpixel"* ist ;-)Mehr Infos gibt es bei der Netzeitung, Upload Magazin, Kristian Köhntopp, DE:BUG und onlinejournalismus.de.Achja, auch dieser Text ist als lebendiges Anschauungsbeispiel bei der VG Wort gemeldet. Das ansonsten 1x1 große Zählpixel habe ich dank modernster Mikroskoptechnik für normale Leser sichtbar machen können ;) Sehen Sie hier:* Auflösung: Ein nachträglich um die Textmeldung ergänztes Zählpixel.


Veröffentlicht am: 2008-02-03 14:53:24